- Berichtigungsbuchung
- Korrektur fehlerhafter Buchungen nach einem zwischenzeitlich erfolgten Rechnungsabschluss.- Die B. geht einher mit der Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung. Da der ⇡ Kontoauszug ausdrücklich als Informationsträger anerkannt ist, wird dem Erfordernis der unverzüglichen Benachrichtigung auch bei unterschiedlichster Auszugsform (⇡ Kontoauszugsdrucker; Monatsauszüge etc.) genügt. Der Inhalt der Benachrichtigung muss informell und aussagekräftig sein. Die B. muss hinsichtlich der ⇡ Zinsrechnung valutengerecht wirken, d.h. die Zinsrechnung so beeinflussen, als sei die fehlerhafte Buchung nicht erfolgt.- Vgl. auch ⇡ Stornierung, ⇡ Kontoabrechnung, ⇡ Kontoauszug.
Lexikon der Economics. 2013.